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Allgemeine Hinweise zum Rosenmontagszug

Die aktuellen Anmeldunterlagen für den Rosenmontagszug 2024 stehen nun bereit.

Informationen für den Rosenmontagszug am 12.02.2024

1. Termine:

Die Anmeldefrist zur Teilnahme am Rosenmontagszug (12.02.2024) endete am 30. November 2023 (Posteingang FA).

Nicht rechtzeitig erhaltene Unterlagen, die für die Anmeldung notwendig waren, konnten bis zum  31. Dezember 2023  nachgereicht werden. Für verspätet eingereichte Anmeldungen (also im Zeitraum 01.12.2023 – 31.12.2023 und danach) fallen Verspätungsgebühren an, die in Abschnitt 3.4 ausführlich erläutert werden.

Unterlagen, die nach dem 31.12.2023 eingereicht werden, können evtl. nicht mehr berücksichtigt werden. Bei nicht vollständigen Unterlagen für Fußgruppen oder einzelne Gespanne, sind diese von der Teilnahme am Rosenmontagszug ausgeschlossen. Meldet eine Gruppe z.B. eine Fußgruppe und ein Gespann an, und nur die Unterlagen für das Gespann sind unvollständig, wird das Gespann von der Teilnahme ausgeschlossen und es kann nur die Fußgruppe teilnehmen.

Die verpflichtende Zugteilnehmerbesprechung für den Rosenmontagszug 2024 fand am 29.01.2024 um 20:00 Uhr im Haus des Karnevals, Hohe Straße 81, 53119 Bonn statt.

Nachfolgende Unterlagen wurden ausgehändigt bzw. präsentiert:

 

Eine Schulung für Wagenbegleiter ist für Samstag, den 03.02.2024 um 11:00 Uhr im Haus des Karnevals, Hohe Straße 81, in 53119 Bonn geplant.

2. Anmeldeunterlagen:

Die Anmeldeunterlagen gliedern sich wie folgt und sind im pdf-Format bzw. als lesbare Kopie vorzulegen.

Die Anmeldeunterlagen sind auf dem Postwege einzureichen.

Bei Rückfragen zur Anmeldung melden Sie sich bitte unter: Rosenmontag@Festausschuss.de

Formular 1: Gesamtanmeldung
aller Einzelpositionen eines Vereins bzw. einer Gruppe mit angehefteten Einzahlungsbestätigungen für den Kostenbeitrag und die Haftpflichtversicherung bzw. entsprechende Ersatz-/Ausnahmebescheinigungen. Dieses Formular ist immer abzugeben.

Formular 2: Anmeldung für Gespanne (z.B. Gesellschafts- und Mottowagen mit Traktor)
Je Gespann (Zugmaschine und Anhänger) ist ein Anmeldebogen auszufüllen; jedem Anmeldebogen sind mindestens nachfolgende Unterlagen im pdf-Format (keine Fotos) bzw. als lesbare Kopie beizufügen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Zugmaschine (Vorder- und Rückseite lesbar mit gültiger Hauptuntersuchung / gültigem TÜV-Stempel)
  • Kopie des vollständigen TÜV-Gutachtens für Anhänger ohne Zulassung (gültig für die Session)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz bei Brauchtumsumzügen sowohl für die Zugmaschine als auch für den Anhänger.
    Hinweis 1: Diese Versicherungsbestätigung wird explizit von der Stadt Bonn gefordert. Auch wenn diese ggf. bei anderen Umzügen nicht benötigt wird.
    Hinweis 2: Es ist möglich, dass der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs mit abgedeckt ist. Dies ist jedoch zu überprüfen und auf dem Formular 2 für den Anhänger zu vermerken „über Versicherung des Zugfahrzeuges abgedeckt“.

Formular 3: Anmeldung Fahrzeuge (z.B. motorgetriebener Bagagewagen)
Je Fahrzeug ist ein Anmeldebogen auszufüllen; jedem Anmeldebogen sind mindestens nachfolgende Unterlagen im pdf-Format (keine Fotos) bzw. als lesbare Kopie beizufügen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Fahrzeug (Vorder- und Rückseite lesbar mit gültiger Hauptuntersuchung / gültigem TÜV-Stempel)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz bei Brauchtumsumzügen.
    Hinweis 1: Diese Versicherungsbestätigung wird explizit von der Stadt Bonn gefordert. Auch wenn diese ggf. bei anderen Umzügen nicht benötigt wird.

Formular 4: Zugkommentar zur Online-Datenübermittlung:

Den ausgefüllten Zugkommentar bitte ebenfalls bis zum 12. Januar 2024 unmittelbar an kommentar@festausschuss.de senden.
Zum Ausfüllen des Formulars bitte auch die entsprechenden Hinweise beachten.

Hinweis:

Jedes pdf-Formblatt ist nach dem Download und vor dem Ausfüllen zunächst zu speichern. Danach ist das gespeicherte pdf-Formblatt wieder zu öffnen und kann mit dem ADOBE-READER ausgefüllt werden. Anschließend kann das ausgefüllte pdf-Formblatt für die eigenen Unterlagen gespeichert und für den Versand ausgedruckt werden. Über die am unteren Ende des Dokuments vorhandene Tastenfelder "Drucken" bzw. „E-Mail“ kann das jeweilige Dokument unmittelbar ausgedruckt bzw. verschickt werden.

Stammnummern:

Vereine und Gruppen, die zum ersten Mal am Rosenmontagszug teilnehmen, können die Anmeldeunterlagen ohne Stammnummer abgeben. Eine Stammnummer wird diesen Vereinen/Gruppen nach Anmeldung durch dem Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. zugeteilt. 

Vereine und Gruppen, die bereits eine Stammnummer haben, geben diese bitte im Formular an.

3. Kostenbeitrag: 

3.1. Für Mitglieder im Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V., die keinen Beitrag zum Rosenmontagsgroschen aufgrund von Veranstaltungen abführen werden, fällt ein Solidarbeitrag von 32,10 € inklusive gesetzlicher MwSt. an. Der Solidarbeitrag ist auf das Konto des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. IBAN: DE52 3705 0198 0000 0333 32 unter Angabe "Solidarbeitrag RoMo 2024" zu überweisen. Eine Kopie des Überweisungsbeleges ist mit der Anmeldung einzureichen.

3.2. Für Vereine und Gruppen, die nicht Mitglied im Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. sind, sind folgende Kostenbeiträge inkl. gesetzlicher MwSt zu entrichten:

  • 150,- € für Fußgruppen
  • 300,- € je Gespann (z.B. Gesellschafts-/Motivwagen)
  • 150,- € je Fahrzeug (z.B. motorisierte Bagagewagen). 
  • 130,- € für einen koordinierenden Wagenbegleiter (kWB) je Gespann (Zugmaschine und Anhänger) und je Fahrzeug welches kein motorgetriebener Bagagewagen ist. Dieser kWB wird der teilnehmenden Gruppe vom Festausschuss zugewiesen.

3.3. Schulen können von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden. Dies liegt in der Entscheidungsbefugnis des Festausschuss BONNER KARNEVAL .e.V..

Der Kostenbeitrag ist auf das Konto des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. IBAN: DE52 3705 0198 0000 0333 32 unter Angabe "Kostenbeitrag RoMo 2024" zu überweisen. Eine Kopie des Überweisungsbeleges ist mit der Anmeldung einzureichen.

Sollte der Rosenmontagszug nicht stattfinden werden die überwiesenen Anmeldegebühren rückerstattet.

3.4 Verspätungsgebühr

Für Anmeldungen sowie Nachmeldungen und Änderungen von bereits eingereichten Anmeldungen, die bei uns nach dem Anmeldeschluss (30.11.) eingehen, wird eine Gebühr von 50,00 € pro Gespann / Fußgruppe fällig, die hiervon betroffen sind.

Dies betrifft das Nachreichen von für den Rosenmontagsumzug nicht vollständigen oder gültigen:

  • Nachweisen einer vorhandenen Gruppenhaftpflicht.
  • Versicherungsbestätigungen für die Teilnahme an Brauchtumsumzügen für Fahrzeuge und Anhänger.
  • TÜV-Unterlagen für Fahrzeuge und Anhänger (siehe unten).

TÜV-Unterlagen gelten als gültig:

  •  wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung einen noch gültige Hauptuntersuchung (HU) vorweisen.
  • Läuft die HU (bzw. die zweimonatige Karenzzeit für die Erneuerung der HU) zwischen Anmeldung und Rosenmontag aus, ist die Erneuerung der HU durch erneute Einreichung der TÜV-Unterlagen nachzuweisen.
  • Eine erneute Einreichung führt in diesem Falle nicht zur Erhebung der Gebühr.
  • Läuft die HU weniger als 8 Wochen vor Rosenmontag aus, sind die TÜV-Unterlagen nicht erneut einzureichen, an Rosenmontag ist das Fahrzeug nach Straßenverkehrsordnung auf Grund der zweimonatigen Karenzzeit noch zugelassen.

Gruppenhaftpflichten gelten als gültig:

  • wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung gültig sind.
  • Läuft die Gruppenhaftpflicht zwischen Anmeldung und Rosenmontag aus, ist die Erneuerung der Gruppenhaftpflicht durch erneute Einreichung der Gruppenhaftpflicht nachzuweisen.
  • Eine erneute Einreichung führt in diesem Falle nicht zur Erhebung der Gebühr.

Erneut eingereichte TÜV-Unterlagen als Nachweis für die Erneuerung der HU sind hiervon ausgenommen.

Der Festausschuss kann in begründeten Fällen auf eine Erhebung der Verspätungsgebühr verzichten.

Bitte berücksichtigt weiterhin, dass auf Grund der kurzen Session 2023/2024, keine Anmeldungen / Nachmeldungen und Änderungen von eingereichten Anmeldungen mehr berücksichtigt werden können, die nach dem 31.12.2023 eingereicht werden. Fahrzeuge / Gespanne / Fußgruppen mit unvollständigen Unterlagen können nicht am Rosenmontagszug teilnehmen.

3.5. Haftpflichtversicherungsnachweis:

Der Nachweis einer Gruppenhaftpflichtversicherung ist für jede Fußgruppe und jedes Gespann/Fahrzeug erforderlich. Dies gilt auch für Schulen und soziale Einrichtungen.

Hinweis: Die Kopie des Versicherungsvertrages oder der Beitragsrechnung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung reicht leider nicht aus. Wir benötigen eine Bescheinigung der Versicherung mit aktuellem Datum. Gegebenenfalls muss eine entsprechende Bescheinigung bei der jeweiligen Versicherung gesondert angefordert werden.

Sollte keine Gruppenhaftpflichtversicherung bestehen, kann eine solche für 70,00 Euro über den Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. abgeschlossen werden. Dies ersetzt jedoch nicht die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei zugelassenen Gespannen/Fahrzeugen.

Die Überweisung muss
getrennt vom Kostenbeitrag auf das o.a. Konto des Festausschusses BONNER KARNEVAL e.V. unter Angabe von
- Stamm-Nummer,
- Name der Gruppe,
- Haftpflichtversicherung RoMo 2024 erfolgen. 

Eine Kopie des Überweisungsbeleges ist mit der Anmeldung einzureichen.

Hinweis:
Bei den von den Zugteilnehmern selbst abgeschlossenen Haftpflichtverträgen besteht die Möglichkeit, dass Schäden an gemieteten Fahrzeugen (Karnevalswagen o.ä.) nicht enthalten bzw. von einer Regulierung ausgenommen sind.

4. Weitere aktuelle Informationen rund um den Rosenmontagszug:

Wir haben unsere Richtlinie inkl. Der Anlagen 2023 überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen in Kürze (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Die neue Anlage 4 regelt den Umgang mit Beschallungsanlagen (eine explizite Genehmigung seitens der Zugleitung ist nach wie vor nötig).
  • Außer dem Bonner Prinzenpaar und dem Bonner Kinderprinzenpaar ist weiteren Tollitäten die Teilnahme am Rosenmontagszug verboten. Diese ungeschriebene Regel ist nun in der Richtlinie niedergeschrieben.
  • Begriffsänderung: Gefährte heißen jetzt Gespanne (=Traktor + Anhänger)

Unterlagen:

5. Sicherheit im Rosenmontagszug

Die Sicherheit im Rosenmontagszug hat einen extrem hohen Stellenwert. Ein umfassendes Sicherheitskonzept wird im Vorfeld mit allen sicherheitsrelevanten Behörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr etc.) abgestimmt und vom Ordnungsamt genehmigt.

Jedes beim Rosenmontagszug eingesetzte Gespann/Fahrzeug muss über ein gültiges TÜV-Gutachten bzw. aktuellen HU-Nachweis verfügen.

An jedem Gespann werden je nach dessen Länge sechs bis acht (Standard acht) und an jedem Fahrzeug mindestens zwei Wagenbegleiter eingesetzt.

Zusätzlich wird an jedem Gespann ein koordinierender Wagenbegleiter - wird vom Festausschuss zugewiesen - eingesetzt.

6. Allgemeiner Hinweis:

Der Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. sucht ausschließlich für seine Gespanne/Fahrzeuge Wagenbegleiter. Wer Interesse hat, als Wagenbegleiter eingesetzt zu werden, kann sich bei der Zugleitung des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. unter wagenbegleiter@festausschuss.de hierfür bewerben.

Anforderungen an einen Wagenbegleiter:

Wagenbegleiter müssen mindestens

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Ist das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
  • physisch und psychisch für diese Aufgabe geeignet sein,
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
  • verantwortungsbewusst sein.
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