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Allgemeine Hinweise zum Rosenmontagszug

 

Informationen für den Rosenmontagszug am 20.02.2023

Die aktuellen Anmeldunterlagen für den Rosenmontagszug 2023 stehen ab 01.07.2022 auf unserer Homepage unter Service zum Download bereit. 

1. Termine:

Die Anmeldefrist zur Teilnahme am Rosenmontagszug (20.02.2023) endet am 30. November 2022 (Posteingang FA).

Nicht rechtzeitig erhaltene TÜV-Papiere für Zugmaschinen können bis Samstag den 21. Januar 2023 nachgereicht werden.

Nicht termingerecht und vollständig vorgelegte Unterlagen gelten als nicht eingereicht, entsprechend können diese Gruppen nicht am Rosenmontagszug teilnehmen.

Die verpflichtende Zugteilnehmerbesprechung für den Rosenmontagszug 2023 fand am 06.02.2023 im Haus des Karnevals statt. Nachfolgende Unterlagen wurden ausgehändigt bzw. präsentiert.

Präsentation
Merkblatt Teilnehmer
Zugaufstellung
Anfahrtsrouten Aufstellung

Eine Schulung für Wagenbegleiter ist für Samstag den 11.02.2023 um 11:00 Uhr im Haus des Karnevals, Hohe Straße 81, in 53119 Bonn geplant.

2. Anmeldeunterlagen:

Die Anmeldeunterlagen gliedern sich wie folgt und sind im pdf-Format bzw. als lesbare Kopie vorzulegen:

Formular 1: Gesamtanmeldung
aller Einzelpositionen eines Vereins bzw. einer Gruppe mit angehefteten Einzahlungsbestätigungen für den Kostenbeitrag und die Haftpflichtversicherung bzw. entsprechende Ersatz-/Ausnahmebescheinigungen. Dieses Formular ist immer abzugeben.

Formular 2: Anmeldung für Gefährte (z.B. Gesellschafts- und Mottowagen mit Traktor)
Je Gefährt (Zugmaschine und Anhänger) ist ein Anmeldebogen auszufüllen; jedem Anmeldebogen sind mindestens nachfolgende Unterlagen im pdf-Format (keine Fotos) bzw. als lesbare Kopie beizufügen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Zugmaschine (Vorder- und Rückseite lesbar mit gültigem TÜV-Stempel)
  • Kopie des vollständigen Gutachtens für Anhänger ohne Zulassung (gültig für die Session)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz bei Brauchtumsumzügen sowohl für die Zugmaschine als auch für den Anhänger.

Formular 3: Anmeldung Fahrzeuge (z.B. motorgetriebener Bagagewagen)
Je Fahrzeug ist ein Anmeldebogen auszufüllen; jedem Anmeldebogen sind mindestens nachfolgende Unterlagen im pdf-Format (keine Fotos) bzw. als lesbare Kopie beizufügen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Fahrzeug (Vorder- und Rückseite lesbar mit gültigem TÜV-Stempel)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Haftpflichtversicherungsschutz bei Brauchtumsumzügen.

Formular 4: Zugkommentar zur Online-Datenübermittlung:

Den ausgefüllten Zugkommentar bitte ebenfalls bis zum 21. Januar 2023 unmittelbar an kommentar@festausschuss.de senden.
Zum Ausfüllen des Formulars bitte auch die entsprechenden Hinweise beachten.

Hinweis:

Jedes pdf-Formblatt ist nach dem Download und vor dem Ausfüllen zunächst zu speichern. Danach ist das gespeicherte pdf-Formblatt wieder zu öffnen und kann mit dem ADOBE-READER ausgefüllt werden. Anschließend kann das ausgefüllte pdf-Formblatt für die eigenen Unterlagen gespeichert und für den Versand ausgedruckt werden. Über die am unteren Ende des Dokuments vorhandene Tastenfelder "Drucken" bzw. „E-Mail“ kann das jeweilige Dokument unmittelbar ausgedruckt bzw. verschickt werden.

Stammnummern:

Vereine und Gruppen, die zum ersten mal am Rosenmontagszug teilnehmen, können die Anmeldeunterlagen ohne Stammnummer abgeben. Eine Stammnummer wird diesen Vereinen/Gruppen nach Anmeldung durch dem Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. zugeteilt. 

3. Kostenbeitrag: 

3.1. Für Mitglieder im Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. die keinen Beitrag zum Rosenmontagsgroschen aufgrund von Veranstaltungen abführen werden, fällt ein Solidarbeitrag von 32,10 € inklusive gesetzlicher MWSt an. Die Entrichtung dieses Rosenmontagsgroschens wird kontrolliert, ggf. wird der Solidarbeitrag nachgefordert.

3.2. Für Vereine und Gruppen, die nicht Mitglied im Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. sind, sind folgende Kostenbeiträge incl. gesetzlicher MwSt zu entrichten:

  • 120,- € für Fußgruppen
  • 280,- € für Gefährte (z.B. Gesellschafts-/Motivwagen)
  • 120,- € für Fahrzeuge (z.B. motorisierte Bagagewagen). 
  • 130,- € für einen koordinierenden Wagenbegleiter (kWB) je Gefährt (Zugmaschine und Anhänger) und je Fahrzeug welches kein motorgetriebener Bagagewagen ist. Dieser kWB wird der teilnehmenden Gruppe vom Festausschuss zugewiesen.

3.3. Schulen können von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden. Dies liegt in der Entscheidungsbefugnis des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V..

Der Kostenbeitrag ist auf das Konto des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. IBAN: DE52 3705 0198 0000 0333 32 unter Angabe Kostenbeitrag RoMo 2020 zu überweisen. Eine Kopie des Überweisungsbeleges ist mit der Anmeldung einzureichen.

Sollte der Rosenmontagszug nicht stattfinden werden die überwiesenen Anmeldegebühren rückerstattet.

3.4. Haftpflichtversicherungsnachweis:

Der Nachweis einer Gruppenhaftpflichtversicherung ist für jede Fußgruppe und jedes Gefährt/Fahrzeug erforderlich. Dies gilt auch für Schulen und soziale Einrichtungen.

Hinweis: Die Kopie des Versicherungsvertrages oder der Beitragsrechnung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung reicht leider nicht aus. Wir benötigen eine Bescheinigung der Versicherung mit aktuellem Datum. Gegebenenfalls muss eine entsprechende Bescheinigung bei der jeweiligen Versicherung gesondert angefordert werden.

Sollte keine Gruppenhaftpflichtversicherung bestehen, kann eine solche für 50,00 Euro über den Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. abgeschlossen werden. Dies ersetzt jedoch nicht die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei zugelassenen Gefährten/Fahrzeugen.

Die Überweisung muss
getrennt vom Kostenbeitrag auf das o.a. Konto des Festausschusses BONNER KARNEVAL e.V. unter Angabe von
- Stamm-Nummer,
- Name der Gruppe,
- Haftpflichtversicherung RoMo 2023
erfolgen. Eine Kopie des Überweisungsbeleges ist mit der Anmeldung einzureichen.

Hinweis:
Bei den von den Zugteilnehmern selbst abgeschlossenen Haftpflichtverträgen besteht die Möglichkeit, dass Schäden an gemieteten Fahrzeugen (Karnevalswagen o.ä.) nicht enthalten bzw. von einer Regulierung ausgenommen sind.

Beim Einsatz von Tieren muss eine Tierhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

4. Weitere aktuelle Informationen rund um den Rosenmontagszug:

5. Sicherheit im Rosenmontagszug

Die Sicherheit im Rosenmontagszug hat einen extrem hohen Stellenwert. Ein umfassendes Sicherheitskonzept wird im Vorfeld mit allen sicherheitsrelevanten Behörden (Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr etc.) abgestimmt und vom Ordnungsamt genehmigt.

Jedes beim Rosenmontagszug eingesetze Gefährt/Fahrzeug muss über ein gültiges TÜV-Gutachten bzw. aktuellen HU-Nachweis verfügen.

An jedem Gefährt werden je nach dessen Länge sechs bis acht (Standard acht) und an jedem Fahrzeug mindestens zwei Wagenbegleiter eingesetzt.

Zusätzlich wird an jedem Gefährt ein koordinierender Wagenbegleiter - wird vom Festausschuss zugewiesen - eingesetzt.

6. Allgemeiner Hinweis:

Der Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. sucht ausschließlich für seine Gefährte/Fahrzeuge noch Wagenbegleiter. Wer Interesse hat, diese Aufgabe zu übernehmen, kann sich bei der Zugleitung des Festausschuss BONNER KARNEVAL e.V. unter wagenbegleiter@festausschuss.de hierfür bewerben.

Anforderungen an einen Wagenbegleiter:

Wagenbegleiter müssen mindestens

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben  
  • physisch und psychisch für diese Aufgabe geeignet sein,
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
  • verantwortungsbewusst sein.
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