Volltextsuche:
Movie
Termine
Kontakt
Facebook
Instagram
 

Drastische Einschnitte bei der Session 2020/2021

sind wegen der Corona-Krise nötig. Darin sind sich der Chef der NRW-Staatskanzlei Nathanael Liminski und die Vertreter der vier Karnevalshochburgen in Aachen, Bonn, Düsseldorf und Köln einig. Große Karnevalssitzungen, Karnevalsbälle, -partys und Umzüge kommen nicht in Betracht. Insbesondere kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen mit durchdachten Hygienekonzepten sollen ermöglicht werden. Die Landesregierung wird bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und ggf. anpassen, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden.
Drastische Einschnitte bei der Session 2020/2021

 

Karneval 2021: Drastische Einschränkungen sind nötig

 

•      Pandemie erlaubt kein enges Zusammenstehen: Karnevalsbälle, -partys und Umzüge kommen nicht in Betracht

•      Enge Abstimmung der Vertreter des immateriellen Kulturguts Rheinischer Karneval mit der NRW-Staatskanzlei

•      Insbesondere kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen mit durchdachten Hygienekonzepten sollen ermöglicht werden

 

Ein so facettenreiches Fest wie der Karneval lässt sich nicht so einfach absagen, aber in Zeiten der Pandemie müssen drastische Einschränkungen gemacht werden – darin sind sich der Chef der NRW-Staatskanzlei Nathanael Liminski und die Vertreter der vier Karnevalshochburgen in Aachen, Bonn, Düsseldorf und Köln einig. Bei einem Treffen in Düsseldorf, an dem auch andere hochrangige Karnevalisten aus NRW und der Präsident des Bund Deutscher Karneval Klaus-Ludwig Fess teilgenommen haben, wurde festgehalten, dass Karnevalsbälle, Partyformate und andere gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung der Abstandsgebote nicht in Betracht kommen. Schon heute verbietet die Corona-Schutzverordnung in ihrer aktuellen Fassung Veranstaltungen, die nicht die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes erfüllen und lässt gesellige Veranstaltungen nur bei herausragendem Anlass (Hochzeit, Geburtstag, Beerdigung) mit einer festen Personenobergrenze zu. Dies wird sich nach Ansicht der Landesregierung und der Karnevalisten absehbar bis Ende Februar nicht verändern.

Auch Karnevalsumzüge (nach aktuellem Stand als Form von Straßenfesten derzeit ebenfalls bereits verboten), werden in der kommenden Session in ihrer üblichen Form nicht möglich sein. Andere Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung entsprechen und werden sich dadurch zumindest drastisch von den Vorjahren unterscheiden oder gar nicht genehmigungsfähig sein. Auch ein klares Signal an den unorganisierten Karneval auf der Straße gab es seitens der Landesregierung: Sie empfiehlt den zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11. ein Alkohol- und gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen auszusprechen.

Dennoch soll auch in den Zeiten der Pandemie das Brauchtum gepflegt werden können. Dafür treten an die Stelle der bekannten Veranstaltungsformate - insbesondere kleinere - karnevalistische Kulturveranstaltungen wie etwa Konzerte, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung und den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen. Dazu zählen auch Besuchstermine der Tollitäten bei Veranstaltungen oder Einrichtungen. Damit ist der Weg frei für kleine, kreative Lösungen,

 

Frank Prömpeler, Präsident FestAusschuss Aachener Karneval: „Wir haben in den vergangenen Wochen alle Möglichkeiten durchgespielt und sind leider zu dem Schluss gekommen, dass nach derzeitigem Stand nur eine klare Absage an gesellige Veranstaltungen wie Bälle, Partys und Umzüge erfolgen kann. Gesundheitsprävention steht an erster Stelle, es kann hier kein Feiern um jeden Preis geben.

Marlies Stockhorst, Präsidentin Festausschuss Bonner Karneval: „Mit dem klaren Statement aus der Staatskanzlei sehen wir nun den Schutz der mit großem ehrenamtlichen Engagement agierenden Karnevalsgesellschaften gewährleistet. Die Landesregierung hat uns zugesagt, dass bereits bestehende Förderprogramme des Landes angepasst werden, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können.”

Stefan Kleinehr, Vizepräsident Comitee sseldorfer Carneval: „Die Session 2021 wird uns allen viel Kreativität abverlangen, aber wir sind zuversichtlich, gemeinsam mit den Gesellschaften und Künstlern viele alternative Formate umsetzen zu können. Hier darf keiner allein gelassen werden.“

Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval: „Als Vertreter des immateriellen Kulturerbes rheinischer Karneval sind wir uns der Verantwortung, die ein Fest wie der Karneval auf das Infektionsgeschehen hat, sehr bewusst. Daher waren wir seit Anfang Juli im engen Austausch mit der Staatskanzlei und dem Gesundheitsministerium und sind dort bei unseren Gesprächen auf offene Ohren gestoßen. Niemand kann den Karneval absagen, aber wir können mit Augenmaß daran gehen, große gesellige Veranstaltungen zu unterlassen und stattdessen kleine, feine Veranstaltungen mit vernünftigen Hygienekonzepten durchzuführen.”

 

Immatrielles Kulturerbe