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Sondernutzungsrechte entlang des Rosenmontagszuges

31. Januar 2014

Der Festausschuss Bonner Karneval hat von der Stadt Bonn die Erlaubnis zur Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche entlang des Rosenmontagszuges am 03. März 2014 erhalten.

Die Nutzungserlaubnis gilt für die öffentliche Verkehrsfläche entlang des Zugweges zwischen Aufstellungsgelände, Thomas Mann Strasse, Münsterstrasse, In der Sürst, Münsterplatz, Remigiusstrasse, Marktbrücke, Marktplatz, Sternstrasse, Friedensplatz, Friedrichstrasse, Bonngasse, Kölnstrasse, Heerstrasse, Wolfstrasse, Breite Strasse, Maxstrasse, Vorgebirgsstrasse, Adolfstrasse, Dorotheenstrasse.

Wer in diesen Straßen / Plätzen ein Podest oder eine Tribüne (auch in Form von Lkw-Anhängern und Lkw-Pritschen) errichten möchte oder Imbiss- Getränke- oder sonstige Verkaufsstände betreiben möchte, bedarf hierfür der Erlaubnis des Festausschusses. Das Gleiche gilt für den Warenvertrieb im Reisegewerbe mit gültiger Reisegewerbekarte wie z. B. Salzbrezeln. Das Vorliegen der Erlaubnis wird vor und während des Rosenmontagszuges kontrolliert.

Die Erlaubnis ist unter Angabe des Standortes, der Artikel und der Zeit der Betreibung beim Festausschuss Bonner Karneval. Hohe Straße 81,
53119 Bonn, Tel. 662169, Fax 665701, e-mail: vermarktung@festausschuss.de schriftlich zu beantragen.

Ein Antrags-Formular steht zum Download auf der homepage service.festausschuss.de zur Verfügung.

Sprechzeiten im Festausschuss, der ausschließlich mit ehrenamtlichen Helfern arbeitet, sind jeweils Montag von 17.30 bis 20.00 Uhr und Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr. Interessenten sollten sich umgehend melden!

Der Festausschuss weist daraufhin, dass er und die am Rosenmontagszug beteiligten Gruppen und Vereine die Kosten des Rosenmontagszuges (Wagenbau, Traktoren und Fahrer, Sicherheitsbegleiter, Kostüme, Wurfmaterial, Musikgruppen, Gebühren, Versicherungen usw.) zu tragen haben. Er erwartet deshalb Verständnis dafür, dass nicht die Kosten und die Arbeit für den Zug bei den Vorgenannten liegen können, den wirtschaftlichen Nutzen aus der Veranstaltung ohne eine Beteiligung an den Kosten hierfür aber Andere ziehen.

Dagegen will der Festausschuss daran festhalten, dass der Besuch des Rosenmontagszuges als beliebtes Volksfest mit jährlich rund 250.000 Besuchern weiterhin unentgeltlich erfolgen kann. Zur Mitfinanzierung des Rosenmontagszuges verkauft der Festausschuss während des Zuges Fest-Abzeichen, Rosenmontagsbändchen oder Sessionsschals. Wir danken Ihnen für Ihre Untestützung des rheinischen Brauchtums Karneval.

V. i. S. d. P.: Festausschuss Bonner Karneval, Hohe Str. 81, 53119 Bonn
Willi Wester, Pressesprecher, Tel: 0228 716 – 645

Immatrielles Kulturerbe