Die Vertreter des Ausschuss Aachener Karneval e.V., Festausschuss Bonner Karneval e.V., Comitee Düsseldorfer Carneval e.V. und des Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V. haben sich in großer Einigkeit dazu entschieden, sich mit dem „Rheinischen Karneval“ um die Aufnahme als “Immaterielles Weltkulturerbe“ bei der UNESCO zu bewerben.
Wir haben heute gemeinsam den Boden für etwas ganz Großes bereitet!
V.i.S.d.P.: Festausschuss Bonner Karneval, Hohe Str. 81, 53119 Bonn
Marlies Stockhorst, Präsidentin,
Presseinformation
30. Oktober 2013
„Rheinischer Karneval“ soll “Immaterielles Weltkulturerbe” der UNESCO werden Bewerbung der Karnevalsorganisationen aus Aachen, Bonn, Düsseldorf und Köln
Die Vertreter des FestAusschuss Aachener Karneval e.V., Festausschuss Bonner Karneval, Comitee Düsseldorfer Carneval e.V. und des Festkomitee Kölner Karneval von 1823 e.V. haben sich in großer Einigkeit dazu entschieden, sich mit dem „Rheinischen Karneval“ um die Aufnahme als “Immaterielles Weltkulturerbe“ bei der UNESCO zu bewerben. Die Federführung der gemeinsamen Bewerbung liegt beim Festkomitee Kölner Karneval.
Der Karneval ist ein echtes Volksfest, das im Rheinland seit Jahrhunderten gefeiert wird. In allen sozialen Schichten und Altersgruppen ist der Karneval wie eine Klammer, die die Menschen zusammenhält. Migration und Inklusion von denen, die oft gesellschaftlich abseits stehen, werden im Karneval selbstverständlich gelebt. Die Umsetzung des Festes hat unglaublich viele Facetten, mit regionalen Prägungen und tiefer Historie. Der Karneval ist ein echtes Volksfest, das im Rheinland seit Jahrhunderten gefeiert wird. In der reichen Städtelandschaft entstanden aus den bis ins Mittelalter zurückreichenden Bräuchen Anfang des 19. Jahrhunderts der bürgerliche Karneval mit einem zentralen Umzug, mit dem Prinzen Karneval als Personifizierung des Frohsinns und anderen Festelementen, die bis heute in nahezu unveränderter Form in weiten Teilen Deutschlands organisiert werden. Die vier Städte verweisen in Ihrer gemeinsame Bewerbung auch auf ihre jeweiligen Schwerpunkte:
So hat zum Bespiel in Aachen nicht nur der in der Bundesrepublik einzigartige Kinderkarneval mit dem großen Umzug als Höhepunkt am Karnevalssonntag, sondern auch die geografische Lage im Dreiländereck, und damit die Verbindung zu den belgischen und niederländischen Karnevalsfreunden eine ganz besondere Bedeutung.
Als kurfürstliche Residenzstadt erlebte Bonn schon im 18. Jahrhundert prachtvolle Maskenbälle und Umzüge, die sich auch auf den bürgerlichen Karneval ab 1826 auswirkten. Besondere Bedeutung kommt dem Bonner Karneval darüber hinaus mit der einzigartigen Weiberfastnacht der Beueler Wäscherinnen ab 1824 sowie spezifischen Festformen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Hauptstadt-charakter zu.
In Düsseldorf freuen sich die Jecken alljährlich auf das „Hoppeditz-Erwachen“ zum Auftakt der Session. Die politisch ambitionierten Mottowagen des Düsseldorfer Rosenmontagszuges finden herausragende Beachtung.
Der Kölner Karneval wirkte sich – insbesondere nach seiner Reformation 1823 – mit seinen Bräuchen prägend für das Brauchtum im gesamten Rheinland aus. Der Kölner Rosenmontagszug zählt zu den größten Volksfestumzügen Europas, die Musik und der Tanz im Kölner Karneval genießen ein besonderes Ansehen.
Die selbsternannten „ABCD-Jecken“ aus Aachen, Bonn, Colonia und Düsseldorf bereiten weiterhin die gemeinsame Bewerbung vor, die bis Ende November beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf eingereicht wird.
Hintergrund:
Die UNESCO hat im Jahr 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. In Deutschland tritt das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft. Schrittweise wird nun ein Verzeichnis des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes erstellt. Die Erstellung eines bundesweiten Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem die Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt im Jahr 2016. Weitere Informationen: http://www.unesco.de/immaterielles-kulturerbe.html